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Ausschreibung

1. Veranstalter und Veranstaltung

Der Rad- und Kraftfahrerverein Ilsfeld e.V. im AvD führt im Sinne des Veteranen-Fahrzeug-Verbandes e.V. (VFV) und des Automobilclubs von Deutschland (AvD) am Pfingstsonntag, 20. Mai 2018 eine Veteranenausfahrt, die 20. SCHOZACHTAL-KLASSIK 2018, als touristische Veranstaltung durch.
Die Veranstaltung hat die AvD-Registernummer T-5005.8001.

2. Art der Veranstaltung

Die 20. SCHOZACHTAL-KLASSIK 2018 für Oldtimer ist eine Ausfahrt über zirka 120 km mit Zuverlässigkeitscharakter sowie zusätzlichen Aufgaben : z.B. Mini-Parcours, Gleichmäßigkeitsprüfungen, Abstandsfahren, Sonderaufgaben.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Besitzer und Fahrer von Drei- und Vierradfahrzeugen, die den Bestimmungen der Ausschreibung entsprechen. Die Fahrzeuge können entsprechend der Zahl ihrer Sitzplätze mit mehreren Personen besetzt sein. Jeder Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug besitzen. Motorsport-Lizenzen und Ausweise sind nicht erforderlich.

4. Klasseneinteilung der Automobile (nur PKW) nach Baujahren

Klasse 1 bis 1945
Klasse 2 von 1946 bis 1959
Klasse 3 von 1960 bis 1969
Klasse 4 von 1970 bis 1979
Klasse 5 von 1980 bis 1988
Klasse 6 von 1989 bis 1998 (Youngtimer)

Es erfolgt keine Klassenzusammenlegung.

Zugelassen sind Oldtimer gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 (H-Kennzeichen) oder § 17 (07er Kennzeichen) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen, und Youngtimer.
Teilnehmerfahrzeuge ohne H- oder 07er-Kennzeichen benötigen ausnahmslos eine grüne Umweltplakette.

5. Kennzeichnung der Fahrzeuge

An jedem Fahrzeug ist frontsichtbar, also vorne am Fahrzeug, das vom Veranstalter gestellte Teilnehmerschild mit Startnummer vor dem Start anzubringen. Jeder Fahrer ist für die Anbringung und sichere Befestigung während der Veranstaltung selbst verantwortlich.

6. Nennungen und Nennfristen

Nennungen können nur auf dem offiziellen Nennformular des Veranstalters konventionell per Briefpost oder online via www.schozachtal-klassik.de abgeben werden.
Mit der Nennung ist das Nenngeld zu bezahlen entweder
•  per Verrechnungsscheck - bitte kein Bargeld im Nennkuvert ! - oder
•  per Überweisung an:

  IBAN: DE74 6206 2215 0050 7430 40
  BIC: GENODES1BIA
  unter dem Kennwort "Schozachtal-Klassik 2018".

Nennungen ohne Nenngeldeingang sind ungültig und werden vom Veranstalter nicht weiterbearbeitet.
Online-Nennungen sind nach Nenngeldeingang bis zum Erreichen des Teilnehmerlimits rechtswirksam.
Teilnehmerlimit: Die Teilnehmerzahl ist auf 120 Fahrzeuge begrenzt.
Der Veranstalter kann ohne Angaben von Gründen eine Nennung ablehnen. Eine Nennung gilt erst dann als angenommen, wenn der Bewerber ( = Fahrer) eine Nennbestätigung erhalten hat. Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Nichtannahme einer Nennung oder bei Absage der Veranstaltung zurückbezahlt.
Alle Nennungen sind vom Bewerber, Fahrer und evtl. Beifahrer vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Online-Nennungen mit Nenngeldeingang werden wie unterschriebene Dokumente rechtswirksam behandelt. Ist aus irgendeinem Grunde kurzfristig der Austausch eines Fahrers oder Beifahrers erforderlich, dann ist der Bewerber dafür verantwortlich, dass die ausgetauschte Person bei der Abnahme ebenfalls das Nennungsformular unterzeichnet oder eine schriftliche Erklärung abgibt, in der sie die Bestimmungen der Ausschreibung und den Verzicht von Ansprüchen anerkennt.
Mit der Abgabe seiner Nennung anerkennt jeder Teilnehmer diese Ausschreibung sowie alle zugehörigen Ausführungsbestimmungen und erklärt sein Einverständnis zur Publikation von Namen und Fahrzeug in Teilnehmer- und Ergebnislisten sowie der Galerie der Webseite www.schozachtal-klassik.de .

Nennfristen:

•  Normal-Nennschluss: 29. April 2018
•  Nach-Nennschluss: 20. Mai 2018, 9.00 Uhr. Teilnehmerlimit: 120 Fahrzeuge
•  Mannschafts-Nennschluss: 20. Mai 2018, 9.00 Uhr

7. Nenngeld

•  bis Baujahr 1945: 35,- Euro
•  ab Baujahr 1946: 50,- Euro
•  Youngtimer Baujahre 1989 bis 1998 55,- Euro
•  für Mannschaften: 25,- Euro
•  für Beifahrer-Plakette: 10,- Euro
•  für Beifahrer-Verzehrbon: 10,- Euro
•  für Nach-Nennungen Aufschlag: 10,- Euro

Im Nenngeld sind enthalten (=Basispaket):

•  Teilnehmerschild
•  Schozachtal-Klassik-Plakette
•  Fahrtunterlagen
•  Frühstücks-, Essen- und Getränke-Bons (für eine Person)
•  Ehrengabe / Präsent

8. Versicherung

Der Veranstalter schließt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab.
Für alle Teilnehmerfahrzeuge ist der Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung erforderlich. Auflage der Genehmigungsbehörde: Kraftwagen mindestens 1.022.583,- €.

9. Durchführung der Veranstaltung

9.1 Startort

Gemeindehalle, Brückenstraße 25, 74360 Ilsfeld.

9.2 Abnahme

Die Fahrzeuge müssen am Veranstaltungstag vor dem Start einer Abnahmekommission vorgeführt werden, die sie auf Fahrsicherheit überprüft. Die Kommission wirkt als Schiedsgericht, wenn Unklarheit über die Klasseneinteilung eines Fahrzeuges besteht. Die Kommission wird Fahrzeuge nicht zum Start zulassen, deren Zustand dem Ansehen des Veteranensports abträglich ist, deren technischer Zustand eine unfallfreie Fahrt nicht erwarten lässt oder an denen so entscheidende Modernisierungen vorgenommen wurden, dass eine Einstufung als Veteran nicht gerechtfertigt wäre.
Diese Abnahme entbindet den Fahrer bzw. den Besitzer jedoch nicht von der Verantwortung für die ständige Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges während der Veranstaltung.
Bei der Dokumentenabnahme sind vorzulegen: Nennbestätigung, Führerschein und Nachweis der Haftpflichtversicherung (letzteres: Auflage der Genehmigungsbehörde).

9.3 Start

Startzeit für das erste Fahrzeug ist 9.31 Uhr. Zum Start wird nicht aufgerufen.- Der Start erfolgt im Minutenabstand in aufsteigender Reihenfolge der Startnummern.

9.4 Zuverlässigkeitsfahrt

Die SCHOZACHTAL-KLASSIK ist eine Zuverlässigkeitsfahrt auf vorgegebener Route. Die Fahrt erfolgt nach Fahrtunterlagen und ist mit Durchgangskontrollen (DK) sowie zusätzlichen Aufgaben versehen. Die Strecke ist durchgängig gekennzeichnet mit einer Ausschilderung nach internationalem System:

Links: Geradeaus: Rechts: ... sowie SCHOZACHTAL-KLASSIK-Richtungspfeilen.

10. Wertung

Fahrzeuge bis Bj. 1945 erhalten einen Bonusfaktor von 0,8 - Youngtimer einen Malusfaktor von 1,2.

10.1 Einzelwertung

Sieger jeder Klasse ist der Fahrer, der nach dem Wettbewerb die wenigsten Wertungspunkte aufzuweisen hat.

10.2 Mannschaftswertung

Es können Nationen-, Privat-, Klub- und/oder Markenmannschaften aus drei bis vier Fahrern genannt werden. Diejenige Mannschaft, die nach dem Wettbewerb die wenigsten Wertungspunkte aufweist, ist Sieger des Mannschaftswettbewerbs. Von vier Fahrern einer Mannschaft werden nur die drei Besten gewertet. Die Fahrer können aus verschiedenen Klassen gemeldet werden.

10.3 Wertung bei Punktgleichheit

Bei Punktgleichheit zwischen zwei Fahrern zählt das bessere Ergebnis der ersten Gleichmäßigkeitsprüfung. Sind die Fahrer hier punktgleich, so entscheidet das höhere Alter des Fahrzeugs, danach das höhere Alter des Fahrers.

11. Preise und Preisvergabe

Pokale erhalten:
•  Klassensieger
•  Gesamtsieger

Ehrenpreise erhalten:
•  Platzierte (30 % je Klasse)
•  Beste Mannschaft

Die Siegerehrung ist Pflichtteil der Veranstaltung. Bei Nicht-Teilnahme verfallen einem Teilnehmer alle weiteren Ansprüche daraus. Preise werden nicht nachgesandt.

12. Fahrerbekleidung

Kostüme sind nicht zugelassen. Die Bekleidung des Fahrers sollte sportlich und zweckmäßig sein, sehr gerne auch epochengerecht dem Baujahr des Fahrzeuges entsprechen.

13. Fahrdisziplin

Die Verkehrsvorschriften sind unter allen Umständen einzuhalten. Jeder Verstoß gegen dieselben sowie die Verwicklung in einen Verkehrsunfall führen ohne Rücksicht auf die Schuldfrage zum Wertungsausschluss des Teilnehmers.

14. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht

14.1 Verantwortlichkeit der Teilnehmer

Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und -halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.

14.2 Haftungsverzicht der Teilnehmer

Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
•  die FIA, den DMSB und seine Gesellschaften, deren Präsidenten, Mitglieder, Geschäftsführer
•  den AvD und seine Gesellschaften, dessen Präsidium, Geschäftsführung und Beauftragte
•  den Veranstalter, dessen Beauftragte und die Sportwarte, Funktionäre und Helfer des Veranstalters
•  Behörden, Renndienste u. alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
•  den Straßenbaulastträger bzw. den Streckeneigentümer, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen, Plätze und Strecken samt Zubehör verursacht werden und
•  die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Die Teilnehmer verzichten ferner auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die in Zusammenhang mit dieser Veranstaltung entstehen, gegen - die anderen Teilnehmer, - gegen deren Helfer außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Die Haftungsausschlussvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

14.3 Verantwortlichkeit des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen.
Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist.
Diese ausführliche Ausschreibung ist Teil der Veranstaltung.
Über die Regelungen dieser Ausschreibung hinaus gelten die bis einschließlich des Veranstaltungstags eventuell zusätzlich erlassenen Ausführungsbestimmungen bzw. Anweisungen der Fahrtleitung.

15. Proteste

Proteste sind bei Veteranenveranstaltungen nicht üblich. Der Veranstalter, die Fahrtleitung, die Abnahmekommission, der VFV sowie der AvD werden daher keine Proteste entgegennehmen.

16. Organisation

Veranstalteranschrift:

 

1. Fahrtleiter:

 

2. Fahrtleiter:

RKV Ilsfeld e.V.

 

Wilfried O. Marbach

 

Reiner Dembiany

August Lämmle-Str.18

 

Tel.: 07062 - 63999

 

Tel.: 07062 - 62448

74182 Obersulm-Sülzbach

 

 

 

 

 

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